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   BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10   

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BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10 (https://dejure.org/2011,5996)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2011 - 1 WB 59.10 (https://dejure.org/2011,5996)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 1 WB 59.10 (https://dejure.org/2011,5996)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO § 65 Abs. 2; WBO § 23a Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1
    Notwendige Beiladung; Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens; effektiver Rechtsschutz; rechtliches Gehör; Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlentscheidung

  • openjur.de

    Notwendige Beiladung; Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens; effektiver Rechtsschutz; rechtliches Gehör; Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlentscheidung.

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23a Abs 2 WBO, § 65 Abs 2 VwGO, Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Notwendige Beiladung bei Konkurrentenstreitigkeiten; entsprechende Anwendung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über die notwendige Beiladung gem. § 23a Abs. 2 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) in einem Wehrbeschwerdeverfahren bei Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung militärischer Dienstposten

  • rewis.io

    Notwendige Beiladung bei Konkurrentenstreitigkeiten; entsprechende Anwendung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung

  • rewis.io

    Notwendige Beiladung bei Konkurrentenstreitigkeiten; entsprechende Anwendung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 23a Abs. 2
    Anwendbarkeit der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über die notwendige Beiladung gem. § 23a Abs. 2 WBO in einem Wehrbeschwerdeverfahren bei Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung militärischer Dienstposten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenstreitigkeiten bei der Bundeswehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 11
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 21.07.2009 - 1 WB 18.08

    Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Wahlanfechtung; Wählerverzeichnis; Wahlrecht;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
    Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über die notwendige Beiladung sind gemäß § 23a Abs. 2 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren jedenfalls bei Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung militärischer Dienstposten entsprechend anzuwenden (Änderung der Senatsrechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 21. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 18.08 - BVerwGE 134, 228 = Buchholz 449.7 § 47 SBG Nr. 1).

    Schließlich kennt die Wehrbeschwerdeordnung selbst auch nicht das Rechtsinstitut der Beiladung und die entsprechende Beteiligtenstellung eines Beigeladenen im Sinne von § 63 Nr. 3 i.V.m. § 65 VwGO (vgl. hierzu ausdrücklich Beschlüsse vom 16. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 33.07 - BVerwGE 130, 156 = Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 68 und vom 21. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 18.08 - BVerwGE 134, 228 = Buchholz 449.7 § 47 SBG Nr. 1).

    Im Hinblick auf die Konzeption des gerichtlichen Verfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung als reines Antragsverfahren hat sich der Senat deshalb weiterhin gehindert gesehen, den Kreis der Verfahrensbeteiligten auszudehnen und insbesondere Dritte mit eigenen prozessualen Rechten zum Verfahren beizuladen (vgl. Beschluss vom 21. Juli 2009 a.a.O. ; ebenso Dau, WBO, 5. Aufl. 2009, § 23a Rn. 11).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Nichtvorlagebeschwerde von

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
    Bei der Auslegung des § 23a Abs. 2 WBO und der Bestimmung seiner Reichweite ist von dem - vom Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf die dem materiellen Grundrechtsschutz dienende Funktion des Verfahrensrechts entwickelten und speziell auch für das Rechtsinstitut der Beiladung aktualisierten - Grundsatz auszugehen, dass das Verfahrensrecht im Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden muss; bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist diejenige zu wählen, die dem Gericht ermöglicht, die Grundrechte der Verfahrensbeteiligten durchzusetzen und zu verwirklichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1978 a.a.O. sowie - zur Beiladung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO - Kammerbeschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 - NVwZ 2000, 1283 ).

    Derartige Einschränkungen unterliegen aber ihrerseits den Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben; sie müssen mit den Prinzipien einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 m.w.N. sowie - zur Beiladung - Kammerbeschluss vom 19. Juli 2000 a.a.O. ).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
    Die geschilderten prozessrechtlichen Probleme sind schließlich vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Verfahrensrecht nicht nur dem Ziel dient, einen geordneten Verfahrensgang zu sichern, sondern im grundrechtlich relevanten Bereich auch das Mittel ist, im konkreten Fall dem Grundrechtsträger zu seinem verfassungsmäßigen Recht zu verhelfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1978 - 1 BvR 475/78 - BVerfGE 49, 252 ).

    Bei der Auslegung des § 23a Abs. 2 WBO und der Bestimmung seiner Reichweite ist von dem - vom Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf die dem materiellen Grundrechtsschutz dienende Funktion des Verfahrensrechts entwickelten und speziell auch für das Rechtsinstitut der Beiladung aktualisierten - Grundsatz auszugehen, dass das Verfahrensrecht im Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden muss; bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist diejenige zu wählen, die dem Gericht ermöglicht, die Grundrechte der Verfahrensbeteiligten durchzusetzen und zu verwirklichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1978 a.a.O. sowie - zur Beiladung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO - Kammerbeschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 - NVwZ 2000, 1283 ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
    Denn maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der Anfechtung einer Auswahlentscheidung, verbunden mit dem Verpflichtungsantrag, über die Besetzung des Dienstpostens neu zu entscheiden, der Zeitpunkt des Erlasses der jeweils letzten Behördenentscheidung (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 m.w.N.; vgl. ebenso für das Beamten- und Richterrecht Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - Rn. 58 ).

    Insofern ist es für die vorliegende Fallkonstellation der Konkurrentenstreitigkeiten von Bedeutung, dass sich Auswahlentscheidungen zur Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten an dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatz bzw. Grundsatz der Bestenauslese zu orientieren haben, den § 3 Abs. 1 SG in das Dienstverhältnis der Soldaten übernimmt und ihn über Ernennungen hinaus ausdrücklich auf Verwendungsentscheidungen erstreckt (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 56, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
    Mit den daran anschließenden Personalmaßnahmen, insbesondere der Versetzung des ausgewählten Bewerbers auf den betreffenden Dienstposten und der Ablehnung der Bewerbungen oder Anträge der unterlegenen Bewerber, werden, was die Konkurrenzsituation betrifft, keine eigenständigen Entscheidungen mehr getroffen, sondern lediglich die Konsequenzen aus der Auswahlentscheidung gezogen und diese umgesetzt; die Personalmaßnahmen "stehen" und "fallen" mit dem Bestand der Auswahlentscheidung (Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - Rn. 20 = BVerwGE 136, Heft 4 vgl. ferner Beschlüsse vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und BVerwG 1 WB 5.10 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - Rn. 21 = BVerwGE 136, Heft 4 , m.w.N.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
    Ebenso wie die Auswahlentscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Amtes im Beamten- und Richterrecht stellt auch die Auswahlentscheidung zur Besetzung eines militärischen Dienstpostens eine notwendig einheitliche, rechtlich untrennbare Entscheidung dar; mit der Auswahl eines Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung bzw. Nichtberücksichtigung der Mitbewerber einher (vgl. für das Beamten- und Richterrecht zusammenfassend Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - Rn. 17 ff., insb. Rn. 25 ).

    Denn maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der Anfechtung einer Auswahlentscheidung, verbunden mit dem Verpflichtungsantrag, über die Besetzung des Dienstpostens neu zu entscheiden, der Zeitpunkt des Erlasses der jeweils letzten Behördenentscheidung (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 m.w.N.; vgl. ebenso für das Beamten- und Richterrecht Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - Rn. 58 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
    Derartige Einschränkungen unterliegen aber ihrerseits den Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben; sie müssen mit den Prinzipien einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 m.w.N. sowie - zur Beiladung - Kammerbeschluss vom 19. Juli 2000 a.a.O. ).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
    Insofern ist es für die vorliegende Fallkonstellation der Konkurrentenstreitigkeiten von Bedeutung, dass sich Auswahlentscheidungen zur Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten an dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatz bzw. Grundsatz der Bestenauslese zu orientieren haben, den § 3 Abs. 1 SG in das Dienstverhältnis der Soldaten übernimmt und ihn über Ernennungen hinaus ausdrücklich auf Verwendungsentscheidungen erstreckt (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 56, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
    Er hat damit nicht, wie es Art. 103 Abs. 1 GG verlangt, die Gelegenheit, "vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Worte (zu) kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können" (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 5.10

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10
    Mit den daran anschließenden Personalmaßnahmen, insbesondere der Versetzung des ausgewählten Bewerbers auf den betreffenden Dienstposten und der Ablehnung der Bewerbungen oder Anträge der unterlegenen Bewerber, werden, was die Konkurrenzsituation betrifft, keine eigenständigen Entscheidungen mehr getroffen, sondern lediglich die Konsequenzen aus der Auswahlentscheidung gezogen und diese umgesetzt; die Personalmaßnahmen "stehen" und "fallen" mit dem Bestand der Auswahlentscheidung (Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - Rn. 20 = BVerwGE 136, Heft 4 vgl. ferner Beschlüsse vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und BVerwG 1 WB 5.10 -).
  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 25.07
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 WB 41.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Materielle Rechtskraft - Zweitbescheid

  • BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 33.07

    Aktenvorlage; Personalakte; Maßnahme.

  • BVerwG, 24.09.1969 - I WB 35.68
  • LAG Düsseldorf, 21.08.2020 - 3 Ta 202/20

    Rechtswegzuständigkeit bei Konkurrentenstreitverfahren im öffentlichen Dienst;

    Im Unterschied zum arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist es dort zudem möglich, über das Rechtsinstitut der (notwendigen) Beiladung nach § 65 VwGO sich widersprechende Entscheidungen zu vermeiden und eine einheitliche Entscheidung in dem die Rechtsposition möglicherweise gleich mehrerer Bewerber unmittelbar betreffenden Verfahren mit entsprechender Rechtskraftwirkung herbeizuführen (vgl. hierzu z.B. BVerwG vom 09.02.2011 - 1 WB 59/10, juris, Rz. 3 ff.).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Dieses ist im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung - anders als das Klageverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung - als reines Antragsverfahren und nicht als kontradiktorischer Parteiprozess ausgestaltet (vgl. dazu im Einzelnen: Beschluss vom 9. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - BVerwGE 139, 11 = Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 1, jeweils Rn. 7; ebenso schon: Beschluss vom 21. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 18.08 - BVerwGE 134, 228 = Buchholz 449.7 § 47 SBG Nr. 1, jeweils Rn. 20; ebenso auch: Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 23a Rn. 11).

    Auch der Betroffene, d.h. derjenige Soldat, über den die Beschwerde geführt wird (§ 4 Abs. 3 Satz 3 WBO), ist nicht förmlich am Verfahren beteiligt; ihm ist lediglich rechtliches Gehör zu gewähren (§ 18 Abs. 2 Satz 4 WBO; Beschluss vom 9. Februar 2011 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 20.09.2016 - 1 WB 17.16

    Fiktion der Rücknahme; Nichtbetreiben des Verfahrens; Eigenart des

    Das gerichtliche Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ist - anders als das Klageverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung - als reines Antragsverfahren und nicht als kontradiktorischer Parteiprozess ausgestaltet (vgl. hierzu bereits BDH, Beschluss vom 17. Juli 1961 - WB 9.61 - BDHE 6, 185 ; ferner BVerwG, Beschluss vom 24. September 1969 - 1 WB 35.68 - BVerwGE 33, 337 sowie zuletzt insb. Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 1 WB 18.08 - BVerwGE 134, 228 Rn. 20 und vom 9. Februar 2011 - 1 WB 59.10 - BVerwGE 139, 11 Rn. 7 f.).

    Die Wehrbeschwerdeordnung sieht dagegen nicht die Beteiligtenstellung eines Beschwerde- bzw. Antragsgegners oder eines Beklagten im Sinne von § 63 Nr. 2 VwGO vor (zur Zulassung der notwendigen Beiladung in Konkurrentenstreitigkeiten um höherwertige militärische Dienstposten vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 1 WB 59.10 - BVerwGE 139, 11 Rn. 10 ff., 16 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2020 - 3 Ta 375/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Im Unterschied zum arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist es dort zudem möglich, über das Rechtsinstitut der (notwendigen) Beiladung nach § 65 VwGO sich widersprechende Entscheidungen zu vermeiden und eine einheitliche Entscheidung in dem die Rechtsposition möglicherweise gleich mehrerer Bewerber unmittelbar betreffenden Verfahren mit entsprechender Rechtskraftwirkung herbeizuführen (vgl. hierzu z.B. BVerwG vom 09.02.2011 - 1 WB 59/10, juris, Rz. 3 ff.).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Einer inhaltlichen Überprüfung des Bescheids vom 20. März 2013 steht deshalb der Einwand der Rechtskraft entgegen (§ 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 121 VwGO; zur Rechtskraftfähigkeit wehrdienstgerichtlicher Entscheidungen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 1982 - 1 WB 41.81 - BVerwGE 73, 348 und vom 9. Februar 2011 - 1 WB 59.10 - BVerwGE 139, 11 Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2020 - 3 Ta 319/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Im Unterschied zum arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist es dort zudem möglich, über das Rechtsinstitut der (notwendigen) Beiladung nach § 65 VwGO sich widersprechende Entscheidungen zu vermeiden und eine einheitliche Entscheidung in dem die Rechtsposition möglicherweise gleich mehrerer Bewerber unmittelbar betreffenden Verfahren mit entsprechender Rechtskraftwirkung herbeizuführen (vgl. hierzu z.B. BVerwG vom 09.02.2011 - 1 WB 59/10, juris, Rz. 3 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 09.11.2020 - 3 Ta 317/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Im Unterschied zum arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist es dort zudem möglich, über das Rechtsinstitut der (notwendigen) Beiladung nach § 65 VwGO sich widersprechende Entscheidungen zu vermeiden und eine einheitliche Entscheidung in dem die Rechtsposition möglicherweise gleich mehrerer Bewerber unmittelbar betreffenden Verfahren mit entsprechender Rechtskraftwirkung herbeizuführen (vgl. hierzu z.B. BVerwG vom 09.02.2011 - 1 WB 59/10, juris, Rz. 3 ff.).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12

    Dienstliche Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Stellungnahme des weiteren

    Der Vorgesetzte, dessen Stellungnahme aufgehoben worden ist und der gemäß Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 bei der Neufassung tätig werden muss, ist zwar Betroffener im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 3 WBO; er ist aber nicht förmlich am gerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren beteiligt (vgl. - auch zum Folgenden - Beschluss vom 9. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2011, 208).
  • LAG Düsseldorf, 22.01.2021 - 3 Ta 319/20

    Welches Gericht ist für ein Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle im

    Im Unterschied zum arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist es dort zudem möglich, über das Rechtsinstitut der (notwendigen) Beiladung nach § 65 VwGO sich widersprechende Entscheidungen zu vermeiden und eine einheitliche Entscheidung in dem die Rechtsposition möglicherweise gleich mehrerer Bewerber unmittelbar betreffenden Verfahren mit entsprechender Rechtskraftwirkung herbeizuführen (vgl. hierzu z.B. BVerwG vom 09.02.2011 - 1 WB 59/10, juris, Rz. 3 ff.).
  • ArbG Düsseldorf, 15.10.2020 - 10 Ca 5830/20

    Rechtsweg - abgebrochenes Stellenbesetzungsverfahren - öffentlich-rechtliche

    Im Unterschied zum arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist es dort zudem möglich, über das Rechtsinstitut der (notwendigen) Beiladung nach § 65 VwGO sich widersprechende Entscheidungen zu vermeiden und eine einheitliche Entscheidung in dem die Rechtsposition möglicherweise gleich mehrerer Bewerber unmittelbar betreffenden Verfahren mit entsprechender Rechtskraftwirkung herbeizuführen (vgl. hierzu z.B. BVerwG vom 09.02.2011 - 1 WB 59/10, juris, Rz. 3 ff.).".
  • BVerwG, 11.10.2016 - 1 WDS-VR 3.16

    Auswahlentscheidung; Konkurrentenstreit; Kostenerstattungsanspruch des

  • BVerwG, 14.02.2011 - 1 WB 21.10

    Notwendige Beiladung gem. § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei

  • ArbG Düsseldorf, 10.09.2020 - 10 Ga 44/20

    Rechtsweg, Rechtswegbestimmungsverfahren, Konkurretenklage

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 21.14

    Konkurrentenstreitigkeiten - und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung

  • ArbG Duisburg, 08.10.2020 - 1 Ga 14/20
  • LAG Bremen, 14.10.2020 - 3 Ta 16/20

    Kriterien für die Entscheidung über den zulässigen Rechtsweg; Zuständigkeit der

  • BVerwG, 02.08.2011 - 1 WB 44.11
  • BVerwG, 23.08.2011 - 1 WB 40.11
  • BVerwG, 25.07.2011 - 1 WB 41.11
  • BVerwG, 18.03.2011 - 1 WB 28.10
  • BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 6.18

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde eines Nichtbeteiligten

  • BVerwG, 14.02.2011 - 1 WB 33.10
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